Zootechnische Registrierung

AnsprĂŒche offiziell nachweisen

Zootechnische Registrierung von phytogenen Substanzen

Wussten Sie, dass in der EuropĂ€ischen Union jedes phytogene Additiv das Zulassungsverfahren als zootechnischer Futtermittelzusatz durchlaufen muss, wenn Angaben ĂŒber die Effizienz verwendet werden? 

“Ein zootechnischer Zusatzstoff ist jeder Zusatzstoff, der die Leistung und den Gesundheitszustand von Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll.“

Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 ĂŒber Zusatzstoffe zur Verwendung in der TierernĂ€hrung

Delacon war das erste Unternehmen weltweit, welches eine zootechnische Zulassung fĂŒr phytogene Produkte erhielt. Um die Wirksamkeit und Sicherheit einer phytogenen Lösung unabhĂ€ngig zu bewerten und so die zootechnische Registrierung zu erlangen, ist ein komplexes Zulassungsverfahren erforderlich: 

Der erste Schritt zur Registrierung eines phytogenen Additivs als zootechnischer Futtermittelzusatzstoff ist die Beantragung der Beurteilung eines Dossiers. Dieser Antrag muss offiziell bei der EuropĂ€ischen Kommission (EK) eingereicht werden. Das Dossier muss vollstĂ€ndige, umfassende und validierte Daten ĂŒber die Sicherheit, QualitĂ€t und Wirksamkeit des Futtermittelzusatzes enthalten.  

Die Erstellung des Dossiers nimmt oftmals Jahre in Anspruch. Es ist nĂ€mlich notwendig, Daten von einer Vielzahl an Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien bereitzustellen, die auf unterschiedlichen Methoden beruhen und in verschiedenen (europĂ€ischen) LĂ€ndern durchgefĂŒhrt werden.  

Im nĂ€chsten Schritt beauftragt die EU-Kommission das EuropĂ€ische Referenzlabor (EURL) und die EuropĂ€ische Behörde fĂŒr Lebensmittelsicherheit (EFSA), das Dossier im Detail zu bewerten. Das EURL analysiert und bewertet relevante Parameter der Proben, die Methoden und die RĂŒckverfolgbarkeit im Zusatzstoff in der Futtermittelkette (Zusatzstoff – Vormischung – Futter). Der vollstĂ€ndige Bewertungsbericht muss der EFSA vorgelegt werden. 

Auf Anordnung der EuropĂ€ischen Kommission und nach Eingang eines gĂŒltigen Antrags, muss die EFSA der EuropĂ€ischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Antragsteller ein wissenschaftliches Gutachten ĂŒber die Sicherheit und die Wirksamkeit des Zusatzstoffes ĂŒbermitteln. Dieses Gutachten belegt, ob der Futtermittelzusatzstoff das Potenzial hat, die genannten AnsprĂŒche zu erfĂŒllen, und ob das Produkt fĂŒr Fokustiere, Arbeiter, Verbraucher und Umwelt sicher ist.  

Nach dieser intensiven Bewertung formuliert die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten, das als Grundlage fĂŒr die endgĂŒltige Entscheidung und Zulassung durch die EuropĂ€ische Kommission, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, dient. 

Schon gewusst?

Bei Delacon entwickeln und produzieren wir komplexe pflanzliche phytogene Produkte, die aus mehreren Einzelverbindungen bestehen. Im Rahmen der Risikobewertung untersucht die EFSA die detaillierte Zusammensetzung der einzelnen Inhaltsstoffe, die Bestandteile Ă€therischer Öle sowie alle KrĂ€uter und GewĂŒrze und deren Sicherheit fĂŒr die Zieltierarten, die Verbraucher und die Umwelt.

Nachgewiesene Wirksamkeit: Pioniere streben immer nach Gold

Delacon verfĂŒgt derzeit ĂŒber zwei zootechnische Zulassungen fĂŒr GeflĂŒgel.

Biostrongℱ 510 EC: kann die Leistung von MasthĂŒhnern, Legehennen und kleineren GeflĂŒgelarten in Mast- und Legehaltung verbessern.
Biostrongℱ All Natural: kann die Leistung von MastgeflĂŒgel verbessern.