Zootechnische Registrierung

Ansprüche offiziell nachweisen

Zootechnische Registrierung von phytogenen Substanzen

Wussten Sie, dass in der Europäischen Union jedes phytogene Additiv das Zulassungsverfahren als zootechnischer Futtermittelzusatz durchlaufen muss, wenn Angaben über die Effizienz verwendet werden? 

“Ein zootechnischer Zusatzstoff ist jeder Zusatzstoff, der die Leistung und den Gesundheitszustand von Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll.“

Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Delacon war das erste Unternehmen weltweit, welches zootechnische Registrierungen für phytogene Produkte erhielt. Um die Effizienz und Sicherheit eines phytogenen Zusatzstoffes unabhängig zu bewerten und so die zootechnische Registrierung zu erlangen, ist ein komplexes Zulassungsverfahren erforderlich: 

Der erste Schritt zur Registrierung eines phytogenen Additivs als zootechnischer Futtermittelzusatzstoff ist die Beantragung der Beurteilung eines Dossiers. Dieser Antrag muss offiziell bei der Europäischen Kommission (EK) eingereicht werden. Das Dossier muss vollständige, umfassende und validierte Daten über die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit des Futtermittelzusatzes enthalten.  

Die Erstellung des Dossiers nimmt oftmals Jahre in Anspruch. Es ist nämlich notwendig, Daten von einer Vielzahl an Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien bereitzustellen, die auf unterschiedlichen Methoden beruhen und in verschiedenen (europäischen) Ländern durchgeführt werden.  

Im nächsten Schritt beauftragt die EU-Kommission das Europäische Referenzlabor (EURL) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das Dossier im Detail zu bewerten. Das EURL analysiert und bewertet relevante Parameter der Proben, die Methoden und die Rückverfolgbarkeit im Zusatzstoff in der Futtermittelkette (Zusatzstoff – Vormischung – Futter). Der vollständige Bewertungsbericht muss der EFSA vorgelegt werden. 

Auf Anordnung der Europäischen Kommission und nach Eingang eines gültigen Antrags, muss die EFSA der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Antragsteller ein wissenschaftliches Gutachten über die Sicherheit und die Wirksamkeit des Zusatzstoffes übermitteln. Dieses Gutachten belegt, ob der Futtermittelzusatzstoff das Potenzial hat, die genannten Ansprüche zu erfüllen, und ob das Produkt für Fokustiere, Arbeiter, Verbraucher und Umwelt sicher ist.  

Nach dieser intensiven Bewertung formuliert die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten, das als Grundlage für die endgültige Entscheidung und Zulassung durch die Europäische Kommission, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, dient. 

Schon gewusst?

Je komplexer ein Produkt, desto länger dauert die Bewertung durch die EFSA im Vergleich zu Produkten, die nur aus wenigen Einzelstoffen bestehen, die keine oder nur wenig Synergieeffekte aufweisen. Bei Delacon entwickeln und produzieren wir komplexe pflanzliche phytogene Futtermittelzusatzstoffe, die aus Hunderten von Einzelverbindungen bestehen. Die EFSA untersucht die genaue Zusammensetzung der einzelnen Inhaltsstoffe, die Bestandteile der ätherischen Öle sowie alle Kräuter und Gewürze. Daher hat Delacon umfangreiche ergänzende Informationen sowie eine Vielzahl an bedeutenden Studien und Versuchen bereitgestellt, die viele verschiedene Methoden verwenden. 

Nachgewiesene Wirksamkeit: Pioniere streben immer nach Gold

Delacon hat die strenge Bewertung erfolgreich bestanden, da sie die Natur mit Hightech kombiniert und Glauben durch fundiertes Wissen ersetzt hat. Delacon war das erste Unternehmen, das durch die Europäische Union eine zootechnische Registrierung für einen phytogenen Futtermittelzusatzstoff erhalten hat. Diese Registrierung gilt als wissenschaftlicher „Goldstandard" in der Futtermittelindustrie, da im Laufe strenger Zulassungsverfahren nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Wirksamkeit des Produkts als Wachstumsförderer von der EFSA offiziell bestätigt wurde.  

Umfangreiche Forschung und ein High-Level-Qualitätsmanagement sind die Grundlage für die Erlangung einer zootechnischen Registrierung- zwei Schlüsselfaktoren, die für alle Delacon-Produkte einheitlich gelten. Bisher haben zwei Delacon-Produkte den Prozess der zootechnischen Registrierung durchlaufen

  • Fresta® F war der erste phytogene Futtermittelzusatzstoff der 2012 in der EU zootechnisch mit einer Gültigkeit von 10 Jahren registriert wurde. Die Risikobewertung der EFSA kam 2011 zu dem Schluss, dass das Produkt sicher ist und das Potenzial hat, die Wachstumsrate entwöhnter Ferkel zu verbessern. 
  • Biostrong® 510 EC hat das Potenzial zur Verbesserung der Leistung von Hühnern und Kleinvögeln, von sowohl Masthühner- als auch Legehennen. Die EFSA bewertete das Produkt im Jahr 2017 als sicher und wirksam.

Das unabhängige Registrierungsverfahren für Futtermittelzusatzstoffe in der Europäischen Union belegt nicht nur die Sicherheit eines Produkts: Eine Zulassung als zootechnischer Zusatzstoff garantiert die Wirksamkeit des jeweiligen Produkts und wird ausschließlich den Futtermittelzusatzstoffen gewährt, die signifikant positive Auswirkungen auf die Leistung der Tiere haben. Das Bestehen des komplexen Registrierungsverfahrens beansprucht einen hohen Ressourceneinsatz. Umso mehr freuen wir uns, unserem globalen Netzwerk von Kunden und Partnern die positiven Ergebnisse dieser unabhängigen Bewertungen bekannt geben zu können.