Zootechnische Registrierung

AnsprĂŒche offiziell nachweisen

Zootechnische Registrierung von phytogenen Substanzen

Wussten Sie, dass in der EuropĂ€ischen Union jedes phytogene Additiv das Zulassungsverfahren als zootechnischer Futtermittelzusatz durchlaufen muss, wenn Angaben ĂŒber die Effizienz verwendet werden? 

“Ein zootechnischer Zusatzstoff ist jeder Zusatzstoff, der die Leistung und den Gesundheitszustand von Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll.“

Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 ĂŒber Zusatzstoffe zur Verwendung in der TierernĂ€hrung

Delacon war das erste Unternehmen weltweit, welches zootechnische Registrierungen fĂŒr phytogene Produkte erhielt. Um die Effizienz und Sicherheit eines phytogenen Zusatzstoffes unabhĂ€ngig zu bewerten und so die zootechnische Registrierung zu erlangen, ist ein komplexes Zulassungsverfahren erforderlich: 

Der erste Schritt zur Registrierung eines phytogenen Additivs als zootechnischer Futtermittelzusatzstoff ist die Beantragung der Beurteilung eines Dossiers. Dieser Antrag muss offiziell bei der EuropĂ€ischen Kommission (EK) eingereicht werden. Das Dossier muss vollstĂ€ndige, umfassende und validierte Daten ĂŒber die Sicherheit, QualitĂ€t und Wirksamkeit des Futtermittelzusatzes enthalten.  

Die Erstellung des Dossiers nimmt oftmals Jahre in Anspruch. Es ist nĂ€mlich notwendig, Daten von einer Vielzahl an Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien bereitzustellen, die auf unterschiedlichen Methoden beruhen und in verschiedenen (europĂ€ischen) LĂ€ndern durchgefĂŒhrt werden.  

Im nĂ€chsten Schritt beauftragt die EU-Kommission das EuropĂ€ische Referenzlabor (EURL) und die EuropĂ€ische Behörde fĂŒr Lebensmittelsicherheit (EFSA), das Dossier im Detail zu bewerten. Das EURL analysiert und bewertet relevante Parameter der Proben, die Methoden und die RĂŒckverfolgbarkeit im Zusatzstoff in der Futtermittelkette (Zusatzstoff – Vormischung – Futter). Der vollstĂ€ndige Bewertungsbericht muss der EFSA vorgelegt werden. 

Auf Anordnung der EuropĂ€ischen Kommission und nach Eingang eines gĂŒltigen Antrags, muss die EFSA der EuropĂ€ischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Antragsteller ein wissenschaftliches Gutachten ĂŒber die Sicherheit und die Wirksamkeit des Zusatzstoffes ĂŒbermitteln. Dieses Gutachten belegt, ob der Futtermittelzusatzstoff das Potenzial hat, die genannten AnsprĂŒche zu erfĂŒllen, und ob das Produkt fĂŒr Fokustiere, Arbeiter, Verbraucher und Umwelt sicher ist.  

Nach dieser intensiven Bewertung formuliert die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten, das als Grundlage fĂŒr die endgĂŒltige Entscheidung und Zulassung durch die EuropĂ€ische Kommission, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, dient. 

Schon gewusst?

Je komplexer ein Produkt, desto lĂ€nger dauert die Bewertung durch die EFSA im Vergleich zu Produkten, die nur aus wenigen Einzelstoffen bestehen, die keine oder nur wenig Synergieeffekte aufweisen. Bei Delacon entwickeln und produzieren wir komplexe pflanzliche phytogene Futtermittelzusatzstoffe, die aus Hunderten von Einzelverbindungen bestehen. Die EFSA untersucht die genaue Zusammensetzung der einzelnen Inhaltsstoffe, die Bestandteile der Ă€therischen Öle sowie alle KrĂ€uter und GewĂŒrze. Daher hat Delacon umfangreiche ergĂ€nzende Informationen sowie eine Vielzahl an bedeutenden Studien und Versuchen bereitgestellt, die viele verschiedene Methoden verwenden. 

Nachgewiesene Wirksamkeit: Pioniere streben immer nach Gold

Delacon hat die strenge Bewertung erfolgreich bestanden, da sie die Natur mit Hightech kombiniert und Glauben durch fundiertes Wissen ersetzt hat. Delacon war das erste Unternehmen, das durch die EuropĂ€ische Union eine zootechnische Registrierung fĂŒr einen phytogenen Futtermittelzusatzstoff erhalten hat. Diese Registrierung gilt als wissenschaftlicher â€žGoldstandard" in der Futtermittelindustrie, da im Laufe strenger Zulassungsverfahren nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Wirksamkeit des Produkts als Wachstumsförderer von der EFSA offiziell bestĂ€tigt wurde.  

Umfangreiche Forschung und ein High-Level-QualitĂ€tsmanagement sind die Grundlage fĂŒr die Erlangung einer zootechnischen Registrierung- zwei SchlĂŒsselfaktoren, die fĂŒr alle Delacon-Produkte einheitlich gelten. Bisher haben zwei Delacon-Produkte den Prozess der zootechnischen Registrierung durchlaufen

  • FrestaÂź F war der erste phytogene Futtermittelzusatzstoff der 2012 in der EU zootechnisch mit einer GĂŒltigkeit von 10 Jahren registriert wurde. Die Risikobewertung der EFSA kam 2011 zu dem Schluss, dass das Produkt sicher ist und das Potenzial hat, die Wachstumsrate entwöhnter Ferkel zu verbessern. 
  • BiostrongÂź 510 EC hat das Potenzial zur Verbesserung der Leistung von HĂŒhnern und Kleinvögeln, von sowohl MasthĂŒhner- als auch Legehennen. Die EFSA bewertete das Produkt im Jahr 2017 als sicher und wirksam.

Das unabhĂ€ngige Registrierungsverfahren fĂŒr Futtermittelzusatzstoffe in der EuropĂ€ischen Union belegt nicht nur die Sicherheit eines Produkts: Eine Zulassung als zootechnischer Zusatzstoff garantiert die Wirksamkeit des jeweiligen Produkts und wird ausschließlich den Futtermittelzusatzstoffen gewĂ€hrt, die signifikant positive Auswirkungen auf die Leistung der Tiere haben. Das Bestehen des komplexen Registrierungsverfahrens beansprucht einen hohen Ressourceneinsatz. Umso mehr freuen wir uns, unserem globalen Netzwerk von Kunden und Partnern die positiven Ergebnisse dieser unabhĂ€ngigen Bewertungen bekannt geben zu können.